Private Krankenversicherung

Wer kann in die private Krankenkosten-Vollversicherung?

  • Beamte, Beamtenanwärter und Studenten, sowie Selbständige, Freiberufler, und Angestellte, die die Jahresarbeitsentgelt-Grenze mit einem jährlichen Einkommen von mehr als 59.400,00 EUR (Stand 01.01.2018) überschreiten und damit freiwillig Krankenversichert sind.
  • Personen, die am 31.12.2017 wegen Überschreitung der JAEG versicherungsfrei und an diesem Tag bereits PKV-Vollversichert waren, bleiben privat krankenversichert, wenn die Jahresarbeitsentgeld-Grenze ab 01.01.2018 53.100,00 EUR beträgt.
  • Arbeitnehmer, die erstmals freiwillig gesetzlich krankenversichert wurden, können sich nach Feststellung der Freiwilligkeit privat versichern.

Auch gesetzliche Versicherte können sich privat Zusatzversichertn

Privat versichert zu sein heißt nicht nur, einen bestimmten Status zu haben, sondern auch als gesetzlich oder freiwillig Versicherter Zusatzleistungen zu erhalten, die durch Ihre individuelle Leistungsvorstellungen mit eigener Entscheidung abgeschlossen werden können.
Aus gesetzlich oder freiwillig Versicherte haben Sie die Möglichkeiten, Ihre Leistungen z.B. im Krankenhaus, bei Zahnersatz, Kuren, Auslandsreisekrankenschutz, Pflegeversicherungen, Krankentagegelder u.v.m. durch Zusatzversicherungen mit maximieren.

Folgende Vorteile können Sie durch eine private oder Zusatz-Krankenversicherung erreichen

  • Chefarztbehandlung
  • freie Arztwahl
  • freie Krankenhauswahl
  • Einzelzimmer/Zweibettzimmer mit privatärztlicher Behandlung
  • Heilpraktikerleistungen
  • Erstattung von Sehhilfen
  • Erstattung von Arzneikosten
  • Beitragsrückerstattung *
  • Hohe Zahnersatzleistungen
  • Materialien nach Ihrer Wahl mit hohen Leistungszusagen
  • Beitragseinsparungen trotz hoher Leistungen *
  • Beitragsmindernde Selbstbeteiligung (nur bei Krankenkostenvollversicherung)
  • Bei einer Gruppenversicherung: - günstigere Beiträge; Annahmegarantie; Entfall der Wartezeiten und gleiche günstige Konditionen auch für Familienangehörige *

* nur bei Krankenkostenvollversicherung

Bitte informieren Sie mich, wie mein Betrieb in die Gruppenversicherung aufgenommen werden kann. Bei Interesse Angebot anfordern!

Krankenversicherung für eine längere Aufenthaltsgenehmigung

Sie benötigen eine substitive Krankenversicherung für Ihre Aufenthaltsgenehmigung, damit Sie und Ihre Familie den Anforderungen der Bundesrepublik Deutschland gerecht werden?
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